
Die Seuchenkommission ist ein nach § 21 des österreichischen Tierseuchengesetzes bei einem Ausbruch einer Tierseuche einzurichtendes Gremium, das der Aufklärung und Bekämpfung dieses Ausbruchs dient. Neben dem Amtstierarzt als Leiter gehört zur Seuchenkommission im Regelfall der Gemeindevorsteher oder eine von ihm benannte Person, die mit den...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Seuchenkommission
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