[Klein Strehlitz] - Servitut (polnisch: Serwitut) ist eine Ortschaft in Oberschlesien. Servitut gehört als Weiler zum Ort Pechhütte und liegt in der Gemeinde Klein Strehlitz (Strzeleczki) im Powiat Krapkowicki (Kreis Krappitz) in der polnischen Woiwodschaft Oppeln. == Geografie == === Geografische Lage === Servitut liegt ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Servitut_(Klein_Strehlitz)
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Servitut, plur. die -en, in den Rechten, eine Gerechtigkeit, welche dem einen in und an dem Grundstücke des andern zustehet, da sie denn in Ansehung dieses Grundstückes und ihres Besitzers eine Servitut, in Ansehung dessen, der sie ausübet, eine Gerechtigkeit ist. Aus dem Lat. Servitus...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_0_536

Dienstbarkeit.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40180

(lat.) 'die Dienstbarkeit'. Im Zivilrecht unterscheidet man zwischen Grunddienstbarkeiten und beschränkt-persönlichen Dienstbarkeiten. Letztere sind in immer mit einer ganz bestimmten Person verbunden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

Servitut das, Dienstbarkeit. Im Völkerrecht die vertraglich übertragene und ausgeübte Gebietshoheit eines Staates über ein Teilgebiet eines anderen Staates.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Dienstbarkeit, Grundstücksbelastung
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42227

Siehe unter Dienstbarkeit.
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https://www.lexexakt.de/glossar/servitut.php

Der jeweilige Eigentümer der Sache (z.B. Liegenschaft)wird zu einer Duldung oder Unterlassung durch ein dingliches Recht (Dienstbarkeit = Servitut) an einer fremden Sache verpflichtet. Unterschieden wird zwischen Grunddienstbarkeiten (Wege- und Weiderechte, Wasserschöpfrechte, etc.) und persönlichen Dienstbarkeiten (Wohnrechte, Fruch...
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/s/servitut.php

Servitut (lat., Dienstbarkeit), das an einer fremden Sache bestellte dingliche Recht, vermöge dessen dem Berechtigten bestimmte Gebrauchsrechte an jener Sache zustehen. Je nachdem nun diese Gerechtigkeit für eine individuell bestimmte Person und zu deren Vorteil, oder je nachdem sie dauernd zum Vorteil eines bestimmten Grundstücks oder vielmehr ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
(Grundbuchwesen) Eine aus dem Lateinischen abgeleitete Bezeichnung für eine Dienstbarkeit, also eine im → Grundbuch eingetragene Belastung eines → Grundstücks zugunsten einer natürlichen oder juristischen Person (z. B. ein Wohnrecht) oder zugunsten eines anderen Grundstücks (z. B. Wege- oder Leitungsrecht).
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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