
(zu lat. [M.] synodus) ist das im Frühmittelalter aus dem Bischof als Richter und aus Sendschöffen als Urteilern gebildete kirchliche Gericht für die Rüge und Verhandlung aller unrechten Taten, die nach christlicher Ansicht Sünde sind. Das S. geht seit dem 11. Jh. vom Bischof auf die Pfarrer über. Seit dem 12. Jh. wird es allmählich durch de...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Sendgericht, des -es, plur. die -e, ein geistliches Gericht, die Send, (.) So wi d noch in Aachen das geistliche Gericht das Sendegericht genannt.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_0_470

Sendgericht, Send, kirchliches Sittengericht, das öffentliche Verstöße von Laien gegen kirchliche Gesetze mit Kirchenstrafen ahndete; entstand im 9. Jahrhundert und existierte zum Teil bis Anfang des 19. Jahrhunderts.
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Im Mittelalter ein geistliches Gericht zur Verurteilung von kirchlichen Vergehen.
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Sendgericht (Send; auch synodus per villas). Das bischöfl. Sittengericht tagte im FMA. anlässlich der turnusgemäßen Visitationen in den Pfarreien, um gegebenfalls Verbrechen und Glaubensverfehlungen von Klerikern und Laien gleich vor Ort zu ahnden. Den Vorsitz führte ursprünglich der Bischof selbs...
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