
Unter einer Selbstvornahme versteht man im Kaufrecht die Beseitigung eines Sachmangels der Kaufsache durch den Käufer oder durch einen, durch den Käufer beauftragten, Dritten. Das gleiche gilt für die die Beseitigung des Werkmangels durch den Besteller. Die Selbstvornahme ist ein Deckungsgeschäft. == Zulässigkeit == Nach Übergabe der Kaufsac...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstvornahme

Ersatzweise Beseitigung eines (Sach-)Mangels durch den Gläubiger. Beseitigt der Schuldner einen Mangel an der vertraglich geschuldeten Leistung nicht, obwohl er dazu verpflichtet ist, kann der Gläubiger unter Unständen den Mangel selbst beseitigen. Das Recht auf Selbstvornahme ist nam...
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Von Selbstvornahme spricht man im Zivilrecht, wenn der Gläubiger einer vertretbaren Handlung diese anstelle des Schuldners vornimmt. Das deutsche Recht kennt die Selbstvornahme ausdrücklich nur im Werkvertragsrecht (§ 637 BGB). Im Kaufvertrag nicht ausdrücklich geregelt, daher nur über großen Schadensersatz - dieser wiederum nur bei Verschuld...
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