
Recht der Bank, in ein zwischen 2 anderen Beteiligten abzuschliessendes Geschäft als Vertragspartner einzutreten oder im Innenverhältnis das Geschäft auf eigene Rechnung zu nehmen. Im Kommissionsgeschäft dem Kommissionär erlaubt (§ 400 HGB). Die Bank vollzieht Selbsteintritt vor allem im Devisen - und Effektenkommissionsgeschäft , wobei s......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/selbsteintrittsrecht/selbsteintrit
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