Bericht über Unfälle auf See, der vom Schiffer im nächstgelegenen planmäßig anzulaufenden Hafen unter Hinzuziehung von Besatzungsmitgliedern vor dem Amtsgericht oder Konsulat zu erstatten und zu beschwören ist (§§ 522 ff. HGB). Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/seeprotest