Das deutsche Seehandelsrecht ist im 5. Buch (§§ 476 - 905) des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt. Das allgemeine Handelsrecht und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) werden dabei nicht vollständig verdrängt, sondern gelten subsidiär. Das heißt: Eine allgemeine Regelung des BGB oder des Handelsrechts findet nur Anwendung, wenn das Seehandelsre... Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Seehandelsrecht