
Der gesetzlich nicht definierte Begriff der Schwippschwägerschaft ist eine landläufige Bezeichnung für die sogenannte entfernte Schwägerschaft. Schwippschwager oder Schwippschwägerin (auch: Schwiegerschwager, Schwiegerschwägerin (österr.)) sind demzufolge miteinander nicht blutsverwandte Personen, die als Angehörige von Ehe- bzw. Lebenspar...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Schwippschwager

Als Schwippschwagerschaft wird umgangssprachlich das Verhältnis zwischen den Geschwistern des einen Ehehgatten und den Geschwistern des anderen Ehegatten bezeichnet. Rechtlich hat diese Beziehung keine Bedeutung, es liegt insbesondere keine Schwägerschaft vor.
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https://www.lexexakt.de/glossar/schwippschwager.php

der Bruder eines Ehegatten im Verhältnis zu den Geschwistern des anderen Ehegatten; keine Schwägerschaft im Rechtssinn.
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https://www.wissen.de//lexikon/schwippschwager
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