[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert, und auf doppelte Art gebraucht wird. 1) Als ein unpersönliches Zeitwort mit der dritten Endung der Person, den Schwindel bekommen, wo es doch nur in engerer Bedeutung von demjenigen Schwindel gebraucht wird, welcher die heftige Furcht...
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