
werden in Betrieben und Verwaltungen gewählt, die mindestens fünf Schwerbehinderte beschäftigen. Ihre Amtszeit beträgt vier Jahre. Die Schwerbehindertenvertretung ist ' neben Betriebs- oder Personalrat ' der gesetzliche Repräsentant der Schwerbehinderten im Betrieb oder in der Dienststelle. Sie hat ...
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