Schöffenbarfreie. Im Sachsenspiegel als scepenbare lude (schöffenbare, zum Schöffen geeignete Leute) bezeichnete Personen waren juristische Laien und gehörten einer Zwischenstufe zwischen Adel und Gemeinfreiheit an. Ihren Stand kennzeichneten freie Herkunft, vererbbaren Grundbesitz und rittermäßige ... Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/