
Grabschändung bezeichnet das mutwillige Zerstören oder Beschädigen von Gräbern. Im Gegensatz zum Grabraub handelt es sich meist um reinen Vandalismus aus unterschiedlichen Motiven. Grabschändung ist in Deutschland nach § 168 des Strafgesetzbuches (StGB) als Störung der Totenruhe eine Straftat. Es wird kontrovers diskutiert, ob hierzu auch d...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Grabschändung

Grabschändung, Störung der Totenruhe.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Veraltete Bezeichnung für den in § 168 StGB geregelten Tatbestand der Störung der Totenruhe. Siehe auch unter Religionsvergehen.
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https://www.lexexakt.de/glossar/grabschaendung.php

das unbefugte Zerstören oder Beschädigen eines Grabes oder das Verüben beschimpfenden Unfugs an ihm; in Deutschland strafbar nach § 168 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe. – In Österreich 6 Monate Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (§ 190 StGB), in der Schweiz mit Gefängnis oder Buße (Art. 262 StGB).
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https://www.wissen.de//lexikon/grabschaendung
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