
Behinderte, die in ihrer Erwerbsfähigkeit nicht nur vorübergehend um wenigstens 50 % gemindert sind, werden als Schwerbehinderte bezeichnet. Im Rahmen des Arbeitsschutzes genießen Schwerbehinderte besonderen Schutz. Durch diesen besonderen Schwerbehindertenschutz sollen Schwerbehinderte die Möglichkeit bekommen, in den Arbeitsp...
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