[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Schutzrede, plur. die -n, eine Rede, worin man sich vertheidiget; die Vertheidigungsrede. In den Rechten, besonders Oberdeutschlandes, werden die Exceptiones Schutzreden genannt, da denn die so genannten dilatorischen Exceptiones, welche eine angestellte Klage auf eine gewisse Zeit aufsch...
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(Text von 1910) Rechtfertigung
1). Verteidigung
2). Schutzrede
3). Schutzschrift
4). Verantwortung
5). Rechtfertigung (von
rechtfertigen, d. i. eig. dem Recht entsprechend jemand wofür erklären, besonders aber jemand für gerecht erklären) heißt zunächst im kirchlichen Sinne...
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https://www.textlog.de/37794.html

(Text von 1910) Rechtfertigung
1). Entschuldigung
2). Schutzrede
3). Die
Rechtfertigung besteht darin, daß man zu beweisen sucht, es habe jemand das Böse, dessen er beschuldigt wird, gar nicht getan, oder es sei das, was er wirklich getan hat und was andere für etwas Schlimmes halten, nichts Böses. Bei d...
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