
(Royal Charters) waren kaiserliche Erlasse, die deutschen Kolonialgesellschaften die Ausübung von Hoheitsrechten in deutschen Schutzgebieten unter dem Schutze, der Oberhoheit und Aufsicht des Reichs übertrugen (§§ 11, 15 SchGG.). Die Gesellschaften erhielten durch die S. die öffentlichrechtliche Ste...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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