
ist das eine Schuld begründende einseitige Versprechen. Es ist bereits im altrömischen Recht möglich.Kroeschell, DRG 2; Köbler, DRG 27
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Schuldversprechen, meist schriftlicher Vertrag, durch den eine Leistung (z.B. Zahlung von 100 €) in der Weise versprochen wird, dass das Versprechen die Leistung selbstständig, das heißt losgelöst von einem Verpflichtungsgrund (z.B. Kaufvertrag), begründen soll (abstraktes Schuldversprechen; §§ ...
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ein Vertrag, durch den eine Leistung versprochen wird; schriftliche Erteilung des Versprechens erforderlich, soweit nicht, wie z. B. im Fall der Schenkung, eine andere Form vorgeschrieben ist (§ 780 BGB); nur in der Formulierung verschieden vom Schuldanerkenntnis.
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