
Schuldnerbegünstigung, Insolvenzstraftaten.
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Insolvenzstraftat i. Schuldnerbegünstigung von §283 d StGB. Schuldnerbegünstigung liegt vor, wenn ein Gläubiger oder Dritter im Interesse des Schuldner s vorsätzlich in Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit oder nach Insolvenzverfahrenseröffnung ( Insolvenzverfahren , Eröffnung) dem Schuldner gehörende, zur Insolvenzmasse zu rechn...
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