
Das Schulbuchprivileg bezeichnet eine Einschränkung des Urheberrechts. Dies wird geregelt im § 46 UrhG (Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte). Dieser Paragraph regelt den Nachdruck / die Produktion von Fremdtexten, Bildern oder Werken der Musik für sogenannte "nichtgewerbliche Bildungsträger" also beispielsweise für den Kirc.....
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Schulbuchprivileg
Keine exakte Übereinkunft gefunden.