
Mit Schranken-Schranken bezeichnet man die Grenzen die bei der Einschränkung von Grundrechten beachtet werden müssen. Zu den Schranken-Schranken zählen: • Wechselwirkungslehre • Verhältnismäßigkeit • Wesensgehaltsgarantie • Verbot von Einzelfallgesetzen • Zitiergebot • Bestimmtheitsgrundsatz
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