[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. welches nur bey den Schlössern üblich ist, welche, dem Frisch zu Folge, ihre Arbeit schlodern, wenn sie selbige löthen wollen, und daher das darauf gelegte Loth mit Lehm überziehen, denselben in Kohlen trocknen lassen, und hernach die Hitze verstärken, bis das Loth schmil...
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