
Schlepperbande, Schleuserbande, im Allgemeinen Bezeichnung für eine organisierte Gruppe, die Ausländern zur unberechtigten Einreise und zum unberechtigten Aufenthalt in einem Staat verhilft. Mitglieder derartiger Schlepperbanden können in Deutschland besonders nach §§ 96, 97 Aufenthaltsgesetz vom ...
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