[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Schleichhandel, des -s, plur. inus. ein heimlicher Handel mit verbothenen, oder verstohlner Weise eingeführten erlaubten Waaren; Nieders. Sluuphandel, von sluppen, schliefen, schlüpfen, schlupfen, auch im Hochdeutschen wohl Schleifhandel.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_7_1_1883

Schleichhandel, der Schwarzhandel.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Handel unter Umgehung von gesetzlichen Vorschriften, wie z.B. Steuergesetz, Handelsverbote usw.
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https://www.lexexakt.de/glossar/schleichhandel.php

Schleichhandel , s. Schmuggelhandel.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

unter Umgehung von gesetzlichen Vorschriften (z. B. Zollpflicht: Schmuggel ) durchgeführter Warenhandel; wird strafrechtlich verfolgt; Sonderform: Schwarzhandel.
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https://www.wissen.de//lexikon/schleichhandel
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