Schlachtherr Bedeutung

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Schlachtherr

Schlachtherr Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Schlachtherr, des -en, plur. die -en, von Schlacht 1 in einigen Niederdeutschen Seestädten, diejenigen Rathsherren, welchen die Aufsicht über die Schlacht, d. i. über ein am Wasser aufgeführtes Bollwerk, über die Schifflände, anvertrauet ist.
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