
Schifffahrtsgerichte, innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit besondere Spruchkörper für Binnenschifffahrtssachen. Zuständig sind das Amtsgericht, in 2. Instanz das Oberlandesgericht als »Schifffahrtsobergericht«, bei zulässiger Revision der BGH. Das Verfahren richtet sich im ûbrigen ...
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