
Schifferpatent, Befähigungsnachweis zum Führen eines Schiffes, in der Seeschifffahrt seit 1932 Kapitänspatent (Kapitän). In der Binnenschifffahrt wird das Schifferpatent nach Ablegung einer Prüfung allgemein und für bestimmte Flüsse und Kanäle ausgestellt.
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