[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -te, adj. et adv. von 3 Schelm, in der Gesinnung und Fertigkeit eines Schelmes gegründet. 1) Im ersten und harten Verstande. Ein schelmisches Betragen, im höchsten Grade betrügliches. Schelmischer Weise davon gehen, als ein ehrloser, vorsetzlicher Betrieger. Ein schelmisches Vorhaben....
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