
Scheinselbstständige, Erwerbstätige, die nach der Ausgestaltung ihrer Rechtsbeziehungen wie Selbstständige behandelt werden, tatsächlich jedoch wie abhängig Beschäftigte arbeiten und in gleicher Weise sozial schutzbedürftig sind. Da Selbstständige keinen Anspruch auf Kündigungsschutz, Sozialversiche...
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Als Scheinselbstständige werden Erwerbstätige bezeichnet, die vertraglich als Selbstständige behandelt werden, jedoch tatsächlich wie abhängig Beschäftigte bei einem Auftraggeber arbeiten. Durch die Vortäuschung von Selbstständigkeit und die Umgehung der Sozialversicherung werden den Sozialve...
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