
Als Scheinkaufmann wird eine Person bezeichnet, die im Geschäftsverkehr als Kaufmann auftritt bzw. den Eindruck erweckt, ein Kaufmann zu sein, ohne jedoch die rechtlichen Voraussetzungen der Kaufmannseigenschaft zu erfüllen. Nach den Grundsätzen von Treu und Glauben muss sich der Scheinkaufmann vom gutgläubigen Vertragspartner so behandeln lass...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Als Scheinkaufmann wird eine Person bezeichnet, die im Geschäftsverkehr als Kaufmann auftritt bzw. den Eindruck erweckt, ein Kaufmann zu sein, ohne jedoch die rechtlichen Voraussetzungen der Kaufmannseigenschaft zu erfüllen. Nach den Grundsätzen von Treu und Glauben muss sich der Scheinkaufmann vom gutgläubigen Vertragspartner so behandeln lass...
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Von einem Scheinkaufmann spricht man, wenn jemand der kein Kaufmann ist im Rechtsverkehr den Schein erweckt Kaufmann zu sein. Er muss sich aber - zu seinem Nachteil - gutgläubigen Dritten wie ein Kaufmann behandeln lassen. Zu seinem Vorteil kann er sich aber nicht darauf berufen. Beispiel: A will seinen gebrauchten Pkw verkaufen, um einen höheren...
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früher ein Nichtkaufmann oder Minderkaufmann, der im Geschäftsverkehr wie ein Vollkaufmann behandelt wurde, z. B. weil er Kaufmann war, noch im Handelsregister als solcher eingetragen war und die Gegenseite von der Einstellung seines Geschäftsbetriebs nichts gewusst hatte; durch das Handelsrechtsreformgesetz vom 22. 6. 1998 aufgehoben.
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