Scheineigentümer Bedeutung

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Scheineigentümer

Scheineigentümer Logo #42834Als Scheineigentümer einer beweglichen Sache wird bezeichnet, wer sich bei der Zueignung im Rahmen des Diebstahls oder der Unterschlagung wie ein Eigentümer der Sache verhält, ohne rechtlich der Eigentümer zu sein.
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