
Der Scheck (auch Check, Cheque) ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung eines Kunden eines Kreditinstituts an seine Bank (Bezogener) enthält, an einen Dritten (Begünstigter, Remittent) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort auf Sicht (d. h. gegen Vorlage des Papiers beim Angewiesenen) eine bestimmte Geldsumme zu ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Scheck
[Begriffsklärung] - Scheck bezeichnet: Scheck ist der Familienname folgender Personen: ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Scheck_(Begriffsklärung)

ist die der Erleichterung des Zahlungsverkehrs dienende bestimmte Anweisung auf ein Bankguthaben. Im 19. Jh. wird das englische Lehnwort cheque (die auf den Staatsschatz ausgestellte Anweisung) aufgenommen. Ein besonderes Scheckgesetz wird im Deutschen Reich erlassen. Köbler, DRG 184; Cohn, G., Zur Geschichte des Schecks, Z. f. vergl. Rechtswiss. ...
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Der Scheck ist ein Mittel des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, eine auf den Namen des Empfängers oder auf den Inhaber ausgestellte übertragbare schriftliche Anweisung an ein Geldinstitut (Bank) zur Zahlung einer Geldsumme aus dem Guthaben des Ausstellers. Nach dem für Deutschland gültigen Scheckgesetz vom 14. 8. 1933 muss der Sche...
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Anweisung eines Ausstellers an eine Bank, auf seine Rechnung einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen. Der Scheck ist ein besonderen Formvorschriften unterliegendes Wertpapier und von Gesetzes wegen ein Orderpapier (Orderscheck). Mit dem üblichen Zusatz 'oder Überbringer' wird der Scheck zu einem Inhaberpapier. Voraussetzung für eine...
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(engl. cheque) Ein Scheck ist wie der Wechsel eine Werturkunde, welche die unbedingte Anweisung des Ausstellers an den Bezogenen (s. u.) enthält, eine bestimmte auf dem Papier vermerkte Geldsumme (Geld) an eine auf dem Papier genannte Person oder deren Order zu zahlen (Orderwertpapier). Schecks sind...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Scheck, Familiennamenforschung: ûbername oder Berufsübername zu mittelhochdeutsch schëcke »eng anliegender, gestreifter oder gesteppter Leibrock« für den Träger oder den Hersteller. Bei Bayreuth ist anno 1421/1424 werlein schek bezeugt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Scheck. Zahlungsabwicklung bei einem Barscheck Der Scheck ist eine auf den Namen des Empfängers (Schecknehmer) oder auf den Inhaber ausgestellte, übertragbare Anweisung an eine Bank (Bezogene), eine Geldsumme zulasten des Girokontos des Ausstellers zu zahlen. Scheck, amerikanisch Check, englisch Che...
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Ein Scheck ist ein Wertpapier welches die jeweilige Bank beauftragt, eine bestimmte Summe eines Ihrer Kunden an eine bestimmte dritte Person zu zahlen. Derjenige der den Scheck einlöst muss diesen auch besitzen und bei seiner Bank abgeben, daraufhin zahlt diese die auf den Scheck ausgestellte Summe ...
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Ein Unternehmen oder eine Person weist mit einem Scheck eine Bank an, dem Überbringer den angegebenen Betrag auszuzahlen. Ist ein Scheck ,,Nur zur Verrechnung' ausgestellt, dann darf der Betrag nur auf ein Konto gutgeschrieben werden. Dadurch ist er einerseits gegen Diebstahl geschützt, de...
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Der Scheck ist ein schuldrechtliches Wertpapier. Er ist eine besondere Form der Anweisung und lautet auf Zahlung einer bestimmten Summe an eine bestimmte Person. Er darf nur auf eine Bank gezogen werden. D.h. nur eine Bank darf Angewiesene für die Zahlung sein. Näheres regelt das Scheckgesetz. Beim Scheck existiert, ähnlich wie bei der Grundschu...
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https://www.lexexakt.de/glossar/scheck.php

Eine unbedingte Anweisung an eine Bank (Bezogener) aus einem Konto (Guthaben oder Kredit des Ausstellers) an einen Begünstigten (Inhaber oder namentlich genannte Person) einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen, wird als Scheck bezeichnet. In Österreich wird die rechtliche Grundlage des Scheckverkehrs über das Scheckgesetz geregelt. Nac...
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/s/scheck.php

Ein Scheck ist wie der Wechsel eine Werturkunde, welche die unbedingte Anweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, eine bestimmte auf dem Papier vermerkte Geldsumme an eine auf dem Papier genannte Person oder deren Order zu zahlen (Orderwertpapier, siehe Wertpapier).
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

(engl. cheque) Ein Scheck ist wie der Wechsel eine Werturkunde, welche die unbedingt e Anweisung des Ausstellers an den Bezogenen (s. u.) enthält, eine bestimmte auf dem Papier vermerkte Geldsumme (Geld) an eine auf dem Papier genannte Person oder deren Order zu zahlen (Orderwertpapier). Schecks sind wie Wechsel «geborene» Orderpapier e. Ande......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/scheck/scheck.htm
(Recht) Mittel des bargeldlosen Zahlungsverkehrs; nach dem Scheckgesetz (ScheckG) vom 14. 8. 1933 eine bei Vorlage einzulösende schriftliche Zahlungsanweisung auf das Guthaben des Ausstellers bei einem Geldinstitut (z. B. Bank). Der Scheck muss enthalten: 1. die Bezeichnung als Scheck im Text der Urkunde (Scheckklausel) ;...
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https://www.wissen.de//lexikon/scheck-recht
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