
Mit der Schadenmeldung teilt der Versicherungsnehmer dem Versicherer ein versichertes Ereignis mit. Z. T. sehen Versicherungsverträge vor, dass die Anzeige schriftlich zu erfolgen hat.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42394
(Schadenanzeige) Mit der Schadenmeldung bringt der Versicherungsnehmer dem Versicherer ein versichertes Ereignis zur Kenntnis. Der Versicherungsvertrag kann vorsehen, dass die Anzeige schriftlich erfolgen muss.
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https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.