[Achtung: Schreibweise von 1811] ein Partikel, welche in doppelter Gestalt üblich ist. 1. Als ein Nebenwort. 1) Für alle, insgesammt; eine nur noch in den Kanzelleyen in der R. A. sammt und sonders, alle insgesammt und jeder besonders, übliche Bedeutung S. Allesammt, Insgesammt und Gesammt, wo es in diesem Verstande übli...
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Sammt, Sammet, Familiennamenforschung: Berufsübername zu mittelhochdeutsch samÄ«t, samÄÂt, mittelniederdeutsch sammit, sammet »Samt« für den Hersteller des Stoffes.
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