
Während für Aktien- und Wertpapierfonds jederzeit nachvollziehbare Marktpreise in Form der Börsenkurse gegeben sind, ist ein solcher Maßstab für das Grundvermögen eines Offenen Immobilienfonds nicht möglich. Der Gesetzgeber hat deshalb die Einrichtung eines Sachverständigenausschusses zur laufenden, zeitnahen Bewertung des Immobilienbestand...
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https://www.fit4fonds.de/Sachverstaendigenausschuss/
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