
S. soll verhindern, daß ausgebrachtes Saatgut von Krankheitserregern und 'Schädlingen' befallen bzw. von Vögeln oder Kleintieren gefressen wird (Vergällungsmittel) und stellt einen Schutz gegen Frühinfektionen dar.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40122
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