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Säumniszuschlag

Säumniszuschlag Logo #42000 Der Säumniszuschlag ist eine zusätzliche Abgabe, die für den Fall der verspäteten Zahlung einer Gebühr, eines Beitrags oder einer Steuer erhoben wird. Bei Gebühren sehen die Verwaltungsverfahrensgesetze oft eine Billigkeitsregelung vor, also die Möglichkeit, von der Erhebung abzusehen. Für Beiträge und Steuern entsteht der Säumniszuschla...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Säumniszuschlag

Säumniszuschlag

Säumniszuschlag Logo #42812Der Säumniszuschlag des Finanzamtes ist, sofern er zu einer betrieblichen Steuer als so genannte steuerliche Nebenleistung erhoben wird, als Betriebsausgabe gewinnmindernd abzugsfähig. Als betriebliche Steuer gilt insbesondere die Umsatzsteuer .
Gefunden auf https://www.betriebsausgabe.de/saeumniszuschlag-142.html

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Säumniszuschlag Logo #42083Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages gezahlt, so ist für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des rückständigen Steuerbetrages zu zahlen. Das gleiche gilt für zurück zu zahlende Steuervergütungen. Eine Säumnis t...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

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Säumniszuschlag Logo #42134Säumniszuschlag, bei ûberschreitung einer steuerlichen Zahlungsfrist kraft Gesetzes und verschuldensunabhängig entstehender Zuschlag in Höhe von 1% des abgerundeten rückständigen Steuerbetrages für jeden angefangenen Monat der Säumnis (§ 240 Abgabenordnung).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Säumniszuschlag Logo #42047Sofern am Fälligkeitstag einer Steuer diese nicht entrichtet wird, muss der Steuerpflichtige einen sogenannten Säumniszuschlag bezahlen. Dieser beträgt für jeden angefangenen Monat 1%. Zuvor muss jedoch die fällige Steuerschuld auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag abgerundet werden. Das Gleiche gilt für zurückzuzahlende Steuererst...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Säumniszuschlag

Säumniszuschlag Logo #42811Sofern am Fälligkeitstag einer Steuer diese nicht entrichtet wird, muss der Steuerpflichtige einen sogenannten Säumniszuschlag bezahlen. Dieser beträgt für jeden angefangenen Monat 1%. Zuvor muss jedoch die fällige Steuerschuld auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag abgerundet werden. Das Gleiche gilt für zurückzuzahlende Steuererst...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

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Säumniszuschlag Logo #42050Säumniszuschläge werden als Disziplinierungsmaßnahme durch die Finanzverwaltung erhoben. Wird eine festgesetzte Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet, ist danach für jeden angefangenen Monat ein Prozent des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu zahlen, das entsprich...
Gefunden auf https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Saeumniszuschlag.html
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