
Die Rügegerichte oder Ruggerichte gehen zurück auf das strafrechtliche Rügeverfahren des fränkischen Rechts, bei dem nicht der zu Schaden Gekommene selbst (meist in Mordfällen), sondern ein von der Herrschaft vereidigter Rügegeschworener oder Rügezeuge als Ankläger auftrat, und sind damit indirekte Vorläufer des heutigen Strafrechts. Im K...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Rügegericht
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Rügegericht, des -es, plur. die -e, eigentlich, ein Gericht, vor welches Rügen, d. i. Klagen, angebracht, und die Übertretungen der Gesetze gerüget, d. i. bestrafet werden; wo es doch nur in manchen Gegenden von gewissen Untergerichten üblich ist, welche die Übertretungen der Polize...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_2_2087

Rügegericht (in Bayern und Österreich: Landfrage). Seit der Karolingerzeit übliches Untersuchungsverfahren zur Klärung schwerer Verbrechen. Es wurde vom zuständigen Grafen ohne Kläger in Gang gesetzt in Fällen, die von öffentlichem Interesse waren und bei denen die Geschädigten selbst aus Furcht vor...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/
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