
Rundfunkteilnehmer ist in Deutschland die Bezeichnung im Rundfunkgebührenstaatsvertrag für natürliche und juristische Personen, die infolge des Besitzes von Rundfunkgeräten Rundfunksendungen zumindest theoretisch empfangen können. Daraus leitet der Rundfunkgebührenstaatsvertrag eine Gebührenpflicht dieser Rundfunkteilnehmer ab, die nach Art...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkteilnehmer
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