
Die Rufbereitschaft (Jourdienst) ist eine besondere Form des Bereitschaftsdienstes. Dabei muss der Arbeitnehmer, ohne persönlich am Arbeitsplatz anwesend sein zu müssen, ständig für den Arbeitgeber erreichbar sein, um auf Abruf die Arbeit aufnehmen zu können. Der Arbeitnehmer darf sich während der Rufbereitschaft an einem von ihm selbst gew
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Rufbereitschaft

Verpflichtung des Arbeitnehmers, sich an einem zwar frei wählbaren, aber dem Arbeitgeber anzuzeigenden Ort aufzuhalten und auf Abruf die Arbeit unverzüglich aufzunehmen. Der Arbeitnehmer ist zur Leistung einer Rufbereitschaft nur verpflichtet, wenn dies zwischen den Parteien vereinbart wor...
Gefunden auf
https://www.anwalt24.de/lexikon

Zeitraum, in dem ein Mitarbeiter erreichbar ist, um bei Bedarf jederzeit in den Arbeitsprozeß einzugreifen. Während der Rufbereitschaft muß der Mitarbeiter nicht an einem bestimmten Aufenthaltsort sein.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
Keine exakte Übereinkunft gefunden.