
Risikozwischenbeitrag (Teilstundung) ist ein Begriff aus dem Bereich der Lebensversicherung. Bei einer klassischen gemischten Lebensversicherung (Todes- und Erlebensfall) besteht die Möglichkeit, zunächst für 12 Monate, einen um den Sparanteil (in der Regel 60 bis 70 Prozent des Bruttobeitrages) reduzierten Beitrag zu zahlen. Eine Verlängerung...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Risikozwischenbeitrag
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