
Nach dem Eigenmittelgrundsatz ist dem massgeblichen Anrechnungsoder Teilanrechnungsbetrag der grössere der folgenden Beträge zu Grunde zu legen: 1. Der potenzielle Risikobetrag für die zum Geschäftsschluss des Vortags im Bestand des Instituts befindlichen Finanzinstrumente oder Finanzinstrumentegruppen ( Portfolio ); 2. der Durchschnitt der ......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/risikopositionen-anrechungsbetrag/
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