
durch Vereinbarung der Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft und der Deutschen Bundesbank festgelegte gemeinsame Vorschriften für einheitliche und neutrale Zahlungsverkehrsvordrucke einschließlich besonderer Vorschriften über Überweisungsvordrucke, Scheckvordrucke und für Lastschriftvordrucke. Sie legen u. a. Papierspezifikationen, ....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/richtlinien-fuer-einheitliche-zahl
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