
Richterrecht wird nicht von der Legislative (Parlamentsgesetz) oder Exekutive (Rechtsverordnung, autonome Satzung) gesetzt, sondern entsteht in der Rechtsprechung. Ob es sich dabei um objektives Recht oder nur eine Rechtserkenntnisquelle handelt, hängt von der jeweiligen Rechtsordnung ab und ist im Einzelnen umstritten. Die älteste bekannte Form...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Richterrecht

ist das von dem im gewaltengeteilten Staat für die Rechtsprechung zuständigen Richter geschaffene
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Faktisches Recht, das durch die Rechtsprechung der Gerichte entsteht. Es dient - wie das Gewohnheitsrecht - vor allem der Schließung bestehender Gesetzeslücken, aber auch der Rechtsfortbildung als Reaktion auf verändernde Verhältnisse. Im Unterschied zum Gewohnheitsrecht wird e...
Gefunden auf
https://www.anwalt24.de/lexikon

R. bezeichnet die (meistens Gesetzeslücken ausfüllende) Fortentwicklung des Rechts durch Entscheidungen der Rechtsprechung. In D haben die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes in einigen Fällen Gesetzeskraft.
Gefunden auf
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Richterrecht, Rechtsnormen, die nicht durch den staatlichen Gesetzgeber, sondern durch Gerichtsurteil geschaffen werden. Diese Rechtsfortbildung kann geschehen durch Ausfüllen von Gesetzeslücken, Auslegung, Grundsatzentscheidungen (von Obergerichten) und die Rechtsneuschöpfung im Rahmen der gesetzli...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Richterrecht wird die von den Gerichten vorgenommene Fortentwickung des Rechts durch Ausfüllung von Lücken bezeichnet. Die Ausfüllung ist notwendig, da ein Gericht durch das Verbot der Rechtsverweigerung auch bei lückenhaften Regelungen eine Entscheidung finden muss. Sein Verhältnis zum Gewohnheitsrecht ist umstritten. Zum Teil wird dem Ri...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/richterrecht.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.