
ist die Zurückweisung eines Richters wegen Befangenheit. Die R. ist bereits dem spätantiken Verfahren bekannt. Sie wird im Mittelalter im gelehrten Verfahren übernommen, doch kennt auch das einheimische Recht Einschränkungen der richterlichen Tätigkeit.Planck, J., Das deutsche Gerichtsverfahren, Bd. 1 1879, Neudruck 1973, 111, 119; Wesener, G....
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