
Gehalt muss nicht in jedem Fall als Bruttoentgelt vom Arbeitgeber gezahlt werden, sondern kann auf Wunsch auch als Restaurantschecks ausgegeben werden. Diese Restaurantschecks können Sie zum Beispiel als monatliche Zuwendung Ihres Arbeitgebers erhalten, er kann sie Ihnen aber auch in besonderen Fäll...
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Gehalt muss nicht in jedem Fall als Bruttoentgelt vom Arbeitgeber gezahlt werden, sondern kann auf Wunsch auch als Restaurantschecks ausgegeben werden. Diese Restaurantschecks können Sie zum Beispiel als monatliche Zuwendung Ihres Arbeitgebers erhalten, er kann sie Ihnen aber auch in besonderen Fällen, zum Beispiel beim Erreichen eines Levels, .....
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