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Residenzmodell

Residenzmodell Logo #42000 Als Residenzmodell (von lateinisch: residere = sitzen bleiben, zurück bleiben) wird im Umgangsrecht die in Deutschland überwiegend praktizierte Regelung bezeichnet, gemäß der gemeinsame Kinder nach einer Trennung/Scheidung nur von einem Elternteil - im allgemeinen der Mutter - betreut werden. Väter erhalten, sofern dem keine zwingenden Gründ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Residenzmodell

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Residenzmodell Logo #42834Beim Residenz- oder Eingliederungsmodell lebt das Kind gewöhnlich bei einem Elternteil, dieser betreut das Kind auch. § 1687 Abs.1 S.2 BGB geht vom Residenzmodell aus. Der andere Gatte leistet hier Barunterhalt für Kind und betreuenden Elternteil. Andere Kinderbetreuungsmodelle: Wechselmodell, Nestmodell.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/residenzmodell.php
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