Reserveursachen Bedeutung

Suchen

Reserveursachen

Reserveursachen Logo #42834Von sog. Reserveursachen spricht man, wenn der tatbestandliche Erfolg ohne die Handlung des Täters später durch ein anderes Ereignis ebenfalls eingetreten wäre. Reserveursachen sind unerheblich, d.h. sie ändern nichts an der Bewertung der Handlung des Täters. Beispiel: A sieht B bewusstlos auf den Schienen liegen, er weiß, dass in wenigen Sek...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/reserveursachen.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.