
Repartitionssteuern (Verteilungssteuern, v. lat. repartire, verteilen) sind solche Steuern, bei denen die Summe festgesetzt (kontingentiert) ist, welche eingebracht werden soll. Diese Summe wird auf die Provinzen, Kreise, Gemeinden und endlich auf die Einzelnen nach bestimmten Normen ausgeschlagen (repartiert). Ist die relative Steuerschuldigkeit a...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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