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Rentenberater Logo #42000 Unter einem Rentenberater versteht man eine Person, die zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet des Sozialrechts bzw. Sozialversicherungsrechts und der betrieblichen und berufsständischen Versorgung behördlich registriert ist. == Tätigkeitsfeld == Das Tätigkeitsfeld des Rentenberaters umfasst laut der Berufsdefinition in § 10...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Rentenberater

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Rentenberater Logo #40087Rentenberater sind Rechtsbeistände mit Teilerlaubnis für das Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung, vielfach auch für andere Sozialversicherungsgebiete. Die Erlaubnis erteilt der Amts- oder Landgerichtspräsident nach Prüfung der persönlichen Eignung und Sachkunde. Die Beratung durch freiberuflich tätige Rentenberater ist gebührenpflich...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40087

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Rentenberater Logo #42016Rentenberater sind Rechtsbeistände mit Teilerlaubnis für das Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Erlaubnis erteilt der Amts- oder Landgerichtspräsident nach Prüfung der persönlichen Eignung und Sachkunde. Die Beratung durch einen Rentenberater ist gebührenpflichtig im Gegensatz zu den Be...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42016

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Rentenberater Logo #42134Rentenberater, eine Person, die Rentenberatung und -berechnung in der Sozialversicherung gewerbs- und geschäftsmäßig betreibt. Rentenberater bedürfen der gerichtlichen Zulassung.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Rentenberater Logo #42050Rentenberater sind nicht Mitarbeiter der Rentenversicherung. Rentenberater sind Rechtsbeistände, denen der Amts- oder Landgerichtspräsident eine Teilerlaubnis für den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung erteilt hat. Hierzu mussten sie eine Prüfung über ihre persönliche Eignung und die...
Gefunden auf https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Rentenberater.html

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Rentenberater Logo #42880Rentenberater bieten Beziehern oder Beitragszahlern der gesetzlichen Altersrente oder von sonstigen Sozialrenten eine gewerbs- und geschäftsmäßige Information und Beratung an. Sie können Rentenberechnungen vornehmen und Rechtsauskünfte erteilen. Sie dürfen auch als Rechtsbeistand vor Gericht auftreten. Sie können aber nur dann tätig werde.....
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/rentenberater/rentenberater.htm
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