
Als Rechtsnachfolge bezeichnet man den Übergang von bestehenden Rechten und Pflichten einer Person auf eine andere („Rechtsnachfolger“). Die Rechtsnachfolge kann auf vertraglicher Vereinbarung beruhen oder gesetzlich vorgeschrieben sein. Es gibt zwei unterschiedliche Ausprägungen der Rechtsnachfolge: == Siehe auch == ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsnachfolge

Rechtsnachfolge, Sukzession, der ûbergang von Rechten und Pflichten von einer Person auf eine andere. Im Privatrecht unterscheidet man Einzelnachfolge (Singularsukzession), wenn nur einzelne Rechte übergehen, und Gesamtnachfolge (Universalsukzession), wenn eine Gesamtheit von Rechten, ein Vermögen a...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Von Rechtsnachfolge spricht man bei einem vom Rechtsvorgänger abgeleiteten Rechtserwerb. Der Gegensatz dazu ist der originäre Rechtserwerb. Man unterscheidet die Einzelrechtsnachfolge, wie sie im Sachenrecht üblich ist und die Gesamtrechtsnachfolge, wie sie z.B. vom Gesetz für den Erbfall angeordnet wird (§ 1922 BGB).
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https://www.lexexakt.de/glossar/rechtsnachfolge.php

Rechtsnachfolge (Succession), Eintritt einer Person (Rechtsnachfolger, Successor) in ein bestehendes Rechtsverhältnis. Dabei ist zwischen Singularsuccession, im Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuchs "Sondernachfolge" genannt, d. h. dem Eintritt in ein einzelnes bestimmtes Rechtsverhältnis, und Universalsuccession zu untersch...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Eintritt einer (auch juristischen) Person, des Rechtsnachfolgers, in die oder in eine bestimmte Rechtsposition seines Rechtsvorgängers, wobei in der Regel die zu dieser Rechtsposition gehörigen Aktiva und Passiva in vollem Umfang übernommen werden (Gesamtrechtsnachfolge, Universalsukzession). Gesamtrechtsnachfolger sind z. B. der Erb...
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https://www.wissen.de//lexikon/rechtsnachfolge
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