Reichsfreiherr, der Stand, nicht der Titel der im Heiligen Römischen Reich bis 1806 durch kaiserlichen Brief dazu Erhobenen (Titel: Freiherr). Die Reichsfreiherren gehörten dem niederen Adel an (seit dem 19. Jahrhundert ranggleich mit dem landesherrlichen Freiherrnstand). Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
im römisch-deutschen Reich Titel der reichsunmittelbaren Freien Herren, unterste Stufe des hohen Adels; vom 18. Jahrhundert bis 1806 Titel der Angehörigen der Reichsritterschaft. Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/reichsfreiherr